Fördermittel

För­der­pro­gramm Fach­kur­se – für alle aus Ba­den-Würt­tem­berg

Be­zu­schusst wer­den kön­nen Be­schäf­tig­te, Un­ter­neh­mer, Exis­tenz­grün­der/Grün­dungs­wil­li­ge sowie Wie­der­ein­stei­ger in den Beruf, deren Wohn­ort oder Ar­beits­ort in Ba­den-Würt­tem­berg liegt. Die genauen Details entnehmen Sie unten dem Abschnitt Zielgruppe.

Wer wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Alter des Teilnehmers bei Kursbeginn:

  • 70% der Kursgebühr für Teilnehmer, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben,
  • 30% der Kursgebühr für Teilnehmer, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss kann die Kursgebühr unabhängig vom Alter um 70% reduziert werden.

Lehrmittel und Prüfungsgebühren sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Zuschuss wird direkt von den Kursgebühren abgezogen, Sie zahlen nur den entsprechend reduzierten Preis.

Wer ist die Zielgruppe?

Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Besonders begrüßt werden:
  • Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben. Der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
  • Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt. Die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ist grundsätzlich über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden zu dokumentieren.

Nicht gefördert werden:

  • Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Wie funktioniert es?

Melden Sie sich für ein förderfähiges Seminar an.

Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Zielgruppenantrag, den Teilnehmerfragebogen und einen Altersnachweis per Post zu oder geben Sie uns diese zu Beginn des Seminars.

Gerne senden wir Ihnen die gültigen Unterlagen auch per E-Mail zu. Senden Sie uns eine kurze Anfrage an: info@mcr-gmbh.de

Wichtig: Da der Fördertopf gedeckelt ist, kann eine Förderung nur bis zur Ausschöpfung der Mittel beantragt werden.

Achtung! Änderungen der Fachkursförderung ab September 2026

Ab dem 1. September 2026 treten im Rahmen der neuen Förderrunde 2026/27 wichtige Änderungen in der Fachkursförderung in Kraft:

Einheitlicher Fördersatz von 45 %

Für alle förderfähigen Teilnehmenden gilt ab September 2026 ein einheitlicher Fördersatz von 45% der Kursgebühren.

Diese Neuregelung bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Teilnehmende, die bislang lediglich eine Förderung von 30% erhalten haben, profitieren von einem erhöhten Zuschuss.
  • Die administrative Abwicklung wird für Fachkursanbieter deutlich vereinfacht.
  • Zusätzliche Nachweispflichten, etwa für Teilnehmende ohne Berufsabschluss oder Personen ab 55 Jahren, entfallen vollständig.

Förderfähige Zielgruppen

Ab September 2026 sind folgende Personengruppen förderberechtigt:

  • Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
  • Erwerbstätige und Erwerbsfähige mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg

Als erwerbsfähig gelten alle Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, jedoch aktuell nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise:

  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Gründungsinteressierte
  • Studierende

    Nicht förderfähige Kurse

    Ab dem 1. September 2026 gelten folgende Einschränkungen:

    Einzelbetriebliche Kurse sind nicht förderfähig. Dies betrifft Kurse,

    • an denen ausschließlich Mitarbeitende eines einzigen Unternehmens teilnehmen oder
    • deren Teilnahmegebühren vollständig von einem einzigen Unternehmen übernommen werden
    • Eine Förderung ist nur möglich, wenn weitere Teilnehmende (z. B. Selbstzahler oder nicht förderfähige Personen) nachweislich am Kurs teilnehmen. → Ein entsprechender Nachweis, beispielsweise eine Teilnahmeliste, ist bei der Abrechnung erforderlich.
    • Kurse mit nur einer teilnehmenden Person sind grundsätzlich nicht förderfähig.

    Ausnahmen

    In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich, zum Beispiel:

    • wenn sicherheitsrelevante Vorgaben eine Einzelteilnahme erfordern (z. B. bei bestimmten technischen Schulungen)
    • wenn ursprünglich mehrere Teilnehmende angemeldet waren, jedoch kurzfristig – etwa krankheitsbedingt – absagen mussten

    Das Förderprogramm ist aufgelegt durch den Europäischen Sozialfond (ESF), zur Förderung von Fachkursen in Baden-Württemberg in der Periode 2021-2027.

    Weitere Informationen:

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne und kostenlos zu Fördermöglichkeiten – und klären alle Fragen, die Sie an uns haben. Melden Sie sich hierfür am besten noch heute über das unten stehende Kontaktformular, per Telefon oder per Email. Die Anfrage ist absolut unverbindlich und kann dabei helfen, Ihr Geschäft auf das nächste Level zu heben.